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   BGH, 19.07.2023 - 5 StR 36/23   

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BGH, 19.07.2023 - 5 StR 36/23 (https://dejure.org/2023,19295)
BGH, Entscheidung vom 19.07.2023 - 5 StR 36/23 (https://dejure.org/2023,19295)
BGH, Entscheidung vom 19. Juli 2023 - 5 StR 36/23 (https://dejure.org/2023,19295)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2023, 282
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 13.10.2022 - 4 StR 102/22

    Einziehung des Wertes von Taterträgen (Darstellung in den Urteilsgründen:

    Auszug aus BGH, 19.07.2023 - 5 StR 36/23
    Die wirksam (vgl. BGH, Urteil vom 13. Oktober 2022 - 4 StR 102/22 mwN) auf das Unterbleiben einer Einziehungsentscheidung beschränkte Revision der Staatsanwaltschaft bleibt ohne Erfolg.

    Feststellungen zum tatsächlichen Zufluss von Verkaufserlösen erfordern auch bei nachgewiesenem Ankauf in Weiterverkaufsabsicht eine tragfähige Beweiswürdigung (BGH, Beschluss vom 7. Februar 2023 - 6 StR 427/22; vgl. auch BGH, Urteil vom 13. Oktober 2022 - 4 StR 102/22).

  • BGH, 26.04.2023 - 5 StR 457/22

    Anforderungen an die Beweiswürdigung beim freisprechenden Urteil

    Auszug aus BGH, 19.07.2023 - 5 StR 36/23
    Weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst ist es zudem geboten, zugunsten des Angeklagten von Annahmen auszugehen, für deren Vorliegen das Beweisergebnis keine konkreten tatsächlichen Anhaltspunkte erbracht hat (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 26. April 2023 - 5 StR 457/22 mwN).

    Es geht daher hinsichtlich der Einziehungsvoraussetzungen nicht um eine Konstellation, in der entlastende Angaben im Rahmen einer Teilaussage kritisch gewürdigt werden müssen (vgl. dazu nur BGH, Urteil vom 26. April 2023 - 5 StR 457/22).

  • BGH, 08.06.2022 - 5 StR 128/22

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln durch eigennützige Förderung fremder

    Auszug aus BGH, 19.07.2023 - 5 StR 36/23
    Der Verweis des Landgerichts auf Verkaufsmodelle oder Umstände, bei denen dem Verkäufer von Betäubungsmitteln der gesamte Verkaufserlös nicht tatsächlich zufließt, beschreibt nicht nur fernliegende denktheoretische Möglichkeiten (vgl. zu solchen und ähnlichen Konstellationen etwa BGH, Beschlüsse vom 22. April 2020 - 1 StR 641/19 [mehrfach fehlgeschlagene Kommissionsgeschäfte]; vom 27. Juli 2022 - 1 StR 154/22 [Zahlung an Mittelsmann des Verkäufers]; Urteil vom 6. Juli 2022 - 5 StR 170/22 [Teilzahlung an Mittelsmann des Verkäufers]; Beschlüsse vom 8. Juni 2022 - 5 StR 128/22, NStZ 2023, 45 und 5 StR 168/22, NStZ-RR 2022, 248 [teilweise nur Zahlung von "Vermittlungsprovision"]; vgl. zu Schulden aus Kommissionsgeschäften auch BGH, Urteil vom 22. Mai 2014 - 4 StR 514/13).
  • BGH, 06.07.2022 - 5 StR 170/22

    Strafzumessung bei Verurteilung wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 19.07.2023 - 5 StR 36/23
    Der Verweis des Landgerichts auf Verkaufsmodelle oder Umstände, bei denen dem Verkäufer von Betäubungsmitteln der gesamte Verkaufserlös nicht tatsächlich zufließt, beschreibt nicht nur fernliegende denktheoretische Möglichkeiten (vgl. zu solchen und ähnlichen Konstellationen etwa BGH, Beschlüsse vom 22. April 2020 - 1 StR 641/19 [mehrfach fehlgeschlagene Kommissionsgeschäfte]; vom 27. Juli 2022 - 1 StR 154/22 [Zahlung an Mittelsmann des Verkäufers]; Urteil vom 6. Juli 2022 - 5 StR 170/22 [Teilzahlung an Mittelsmann des Verkäufers]; Beschlüsse vom 8. Juni 2022 - 5 StR 128/22, NStZ 2023, 45 und 5 StR 168/22, NStZ-RR 2022, 248 [teilweise nur Zahlung von "Vermittlungsprovision"]; vgl. zu Schulden aus Kommissionsgeschäften auch BGH, Urteil vom 22. Mai 2014 - 4 StR 514/13).
  • BGH, 08.06.2022 - 5 StR 168/22

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln durch die eigennützige Förderung fremder

    Auszug aus BGH, 19.07.2023 - 5 StR 36/23
    Der Verweis des Landgerichts auf Verkaufsmodelle oder Umstände, bei denen dem Verkäufer von Betäubungsmitteln der gesamte Verkaufserlös nicht tatsächlich zufließt, beschreibt nicht nur fernliegende denktheoretische Möglichkeiten (vgl. zu solchen und ähnlichen Konstellationen etwa BGH, Beschlüsse vom 22. April 2020 - 1 StR 641/19 [mehrfach fehlgeschlagene Kommissionsgeschäfte]; vom 27. Juli 2022 - 1 StR 154/22 [Zahlung an Mittelsmann des Verkäufers]; Urteil vom 6. Juli 2022 - 5 StR 170/22 [Teilzahlung an Mittelsmann des Verkäufers]; Beschlüsse vom 8. Juni 2022 - 5 StR 128/22, NStZ 2023, 45 und 5 StR 168/22, NStZ-RR 2022, 248 [teilweise nur Zahlung von "Vermittlungsprovision"]; vgl. zu Schulden aus Kommissionsgeschäften auch BGH, Urteil vom 22. Mai 2014 - 4 StR 514/13).
  • BGH, 23.01.2019 - 3 StR 501/18

    Schätzung des Wertes von Taterträgen bei der Einziehungsentscheidung (Vorrang der

    Auszug aus BGH, 19.07.2023 - 5 StR 36/23
    Eine Schätzung nach § 73d Abs. 2 StGB ist nur möglich, wenn feststeht, dass der Täter überhaupt etwas aus der Tat erlangt hat; die Frage, ob er etwas erlangt hat, ist nicht der Schätzung zugänglich (vgl. MüKo-StGB/Joecks/Meißner, 4. Aufl., § 73d Rn. 20; Schönke/Schröder/Eser/Schuster, StGB, 30. Aufl., § 73d Rn. 8; vgl. zur Schätzung von Erlösen aus Drogengeschäften auch BGH, Beschluss vom 23. Januar 2019 - 3 StR 501/18, NStZ-RR 2019, 142).
  • BGH, 22.04.2020 - 1 StR 641/19

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Begriff des Handeltreiben: dem

    Auszug aus BGH, 19.07.2023 - 5 StR 36/23
    Der Verweis des Landgerichts auf Verkaufsmodelle oder Umstände, bei denen dem Verkäufer von Betäubungsmitteln der gesamte Verkaufserlös nicht tatsächlich zufließt, beschreibt nicht nur fernliegende denktheoretische Möglichkeiten (vgl. zu solchen und ähnlichen Konstellationen etwa BGH, Beschlüsse vom 22. April 2020 - 1 StR 641/19 [mehrfach fehlgeschlagene Kommissionsgeschäfte]; vom 27. Juli 2022 - 1 StR 154/22 [Zahlung an Mittelsmann des Verkäufers]; Urteil vom 6. Juli 2022 - 5 StR 170/22 [Teilzahlung an Mittelsmann des Verkäufers]; Beschlüsse vom 8. Juni 2022 - 5 StR 128/22, NStZ 2023, 45 und 5 StR 168/22, NStZ-RR 2022, 248 [teilweise nur Zahlung von "Vermittlungsprovision"]; vgl. zu Schulden aus Kommissionsgeschäften auch BGH, Urteil vom 22. Mai 2014 - 4 StR 514/13).
  • BGH, 22.05.2014 - 4 StR 514/13

    Strafzumessung bei Betäubungsmitteldelikten (Sicherstellung der Betäubungsmittel

    Auszug aus BGH, 19.07.2023 - 5 StR 36/23
    Der Verweis des Landgerichts auf Verkaufsmodelle oder Umstände, bei denen dem Verkäufer von Betäubungsmitteln der gesamte Verkaufserlös nicht tatsächlich zufließt, beschreibt nicht nur fernliegende denktheoretische Möglichkeiten (vgl. zu solchen und ähnlichen Konstellationen etwa BGH, Beschlüsse vom 22. April 2020 - 1 StR 641/19 [mehrfach fehlgeschlagene Kommissionsgeschäfte]; vom 27. Juli 2022 - 1 StR 154/22 [Zahlung an Mittelsmann des Verkäufers]; Urteil vom 6. Juli 2022 - 5 StR 170/22 [Teilzahlung an Mittelsmann des Verkäufers]; Beschlüsse vom 8. Juni 2022 - 5 StR 128/22, NStZ 2023, 45 und 5 StR 168/22, NStZ-RR 2022, 248 [teilweise nur Zahlung von "Vermittlungsprovision"]; vgl. zu Schulden aus Kommissionsgeschäften auch BGH, Urteil vom 22. Mai 2014 - 4 StR 514/13).
  • BGH, 07.02.2023 - 6 StR 427/22

    Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Auszug aus BGH, 19.07.2023 - 5 StR 36/23
    Feststellungen zum tatsächlichen Zufluss von Verkaufserlösen erfordern auch bei nachgewiesenem Ankauf in Weiterverkaufsabsicht eine tragfähige Beweiswürdigung (BGH, Beschluss vom 7. Februar 2023 - 6 StR 427/22; vgl. auch BGH, Urteil vom 13. Oktober 2022 - 4 StR 102/22).
  • BGH, 28.02.2023 - 5 StR 529/22

    Einziehung von zum gewinnbringenden Weiterverkauf erlangten Betäubungsmittel

    Auszug aus BGH, 19.07.2023 - 5 StR 36/23
    Zutreffend ist das Landgericht davon ausgegangen, dass der bloße Erwerb und Weiterverkauf von Rauschgift noch nicht die Einziehung von Taterträgen oder deren Wertes nach §§ 73, 73c StGB rechtfertigen, sondern hierfür konkret festgestellt werden muss, dass dem Täter aus dem Verkauf tatsächlich Erlöse zugeflossen sind, über die er faktisch verfügen konnte (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 28. Februar 2023 - 5 StR 529/22; vom 25. Mai 2022 - 4 StR 89/22; vom 9. November 2021 - 5 StR 244/21).
  • BGH, 09.11.2021 - 5 StR 244/21

    Wegfall des Einziehungsausspruchs

  • BGH, 25.05.2022 - 4 StR 89/22

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Zweifelssatz bei der

  • BGH, 27.07.2022 - 1 StR 154/22

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Tateinheit bei Überschneidung

  • BGH, 06.09.2023 - 1 StR 57/23

    Revision gegen die Strafzumessung bei der Verurteilung wegen Vorenthaltens und

    b) Hingegen hat das Landgericht hinsichtlich des Angeklagten M.             den Sachverhalt - den eingeschränkten revisionsgerichtlichen Prüfungsmaßstab zugrunde gelegt - ausermittelt und dennoch keine weiteren Vermögenszuflüsse außerhalb des geringen Gehalts, namentlich Barzahlungen unter der Hand, tragfähig feststellen können (§ 261 StPO; insbesondere UA S. 266 zweiter Halbsatz, S. 279 letzter Absatz; vgl. BGH, Urteile vom 19. Juli 2023 - 5 StR 36/23 Rn. 7-11 und vom 30. November 2022 - 1 StR 398/21 Rn. 4).

    Da ein Zufluss von abschöpfbaren Vermögensvorteilen damit bereits dem Grunde nach nicht festzustellen war, war dem Tatgericht eine Schätzung der Höhe (§ 73d Abs. 2 StGB) verwehrt (vgl. BGH, Urteil vom 19. Juli 2023 - 5 StR 36/23 Rn. 13).

  • BGH, 05.12.2023 - 4 StR 221/23

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Aufhebung der

    Grundlagen für die tatgerichtliche Überzeugung, dass der Angeklagte die Verkaufserlöse tatsächlich vollständig vereinnahmte und faktische oder wirtschaftliche Verfügungsgewalt über sie erlangte (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 19. Juli 2023 - 5 StR 36/23 Rn. 7 mwN; Urteil vom 13. Oktober 2022 - 4 StR 102/22 Rn. 8 mwN), sind den Urteilsgründen auch unter Berücksichtigung ihres Gesamtzusammenhangs nicht zu entnehmen.
  • BGH, 03.01.2024 - 5 StR 406/23

    Schuldspruch wegen versuchten banden- und gewerbsmäßigen Betruges in Tateinheit

    Jedoch ist es weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten, zugunsten des Angeklagten von Annahmen auszugehen, für deren Vorliegen das Beweisergebnis keine konkreten tatsächlichen Anhaltspunkte erbracht hat (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 26. April 2023 - 5 StR 457/22 mwN; vom 19. Juli 2023 - 5 StR 36/23).
  • BGH, 10.10.2023 - 4 StR 308/23

    Revision wegen des Ausspruchs der Einziehung von Taterträgen in einem

    Diese Vorgehensweise vermag die erforderliche Darstellung der Grundlagen der tatgerichtlichen Überzeugung nicht zu ersetzen, dass der Angeklagte die Verkaufserlöse vereinnahmte und faktische oder wirtschaftliche Verfügungsgewalt über sie erlangte (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 19. Juli 2023 - 5 StR 36/23 Rn. 7 mwN; Urteil vom 13. Oktober 2022 - 4 StR 102/22 Rn. 8 mwN).
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